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   BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96   

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https://dejure.org/1997,37182
BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96 (https://dejure.org/1997,37182)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 7 AZR 806/96 (https://dejure.org/1997,37182)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 7 AZR 806/96 (https://dejure.org/1997,37182)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Befristungsgrund anerkannt (zuletzt BAG Urteil vom 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP Nr. 178 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen gesicherter Rückkehrmöglichkeit in ein früheres

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    Das gilt jedoch nicht, wenn die nachfolgenden Befristungen nur vorbehaltlich der Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung vereinbart waren (ständige Rechtsprechung seit BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; zuletzt BAG Ur teil vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP Nr. 181 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    Nach der Senatsrechtsprechung (BAGE 59, 265, 272 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 7 (11) Sa 1305/95

    Erziehungsurlaub; Vertretung

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 1996 - 7 (11) Sa 1305/95 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 243/94

    Keine Zweckbefristung nach § 21 Abs. 3 BErzGG

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    In diesem Zusammenhang kann sich der Kläger nicht auf die Senatsentscheidung vom 9. November 1994 (- 7 AZR 243/94 - BAGE 78, 239 = AP Nr. 1 zu § 21 BErzGG) berufen.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    Das gilt jedoch nicht, wenn die nachfolgenden Befristungen nur vorbehaltlich der Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung vereinbart waren (ständige Rechtsprechung seit BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; zuletzt BAG Ur teil vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP Nr. 181 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 806/96
    geln (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Da die unter § 21 BErzGG fallenden Befristungen auch nach den Maßstäben der allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle als sachliche Befristungsgründe anerkannt sind (vgl. z.B. BAG Urteil vom 9. Juli 1997 - 7 AZR 806/96 - EzA § 21 BErzGG Nr. 2), hat § 21 BErzGG insoweit ohnehin nur klarstellende Bedeutung.
  • LAG Düsseldorf, 18.11.1999 - 11 Sa 1039/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wirksamkeit

    Durch den vorbehaltlosen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage, die künftig für ihre Vertragsbeziehungen maßgebend sein soll, es sei denn sie vereinbaren einen Vorbehalt (st. Rspr., z. B. BAG v. 15.02.1995 ­ 7 AZR 680/94 ­, AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; v. 09.07.1997 ­ 7 AZR 806/96 - , EzA § 21 BErzGG Nr. 2; BAG v. 20.01.1999 ­ 7 AZR 640/97 ­ EzA § 620 BGB Nr. 160; ebenso KR-Lipke, 5. Aufl. 1998, § 620 BGB Rnr. 125).
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